M&A: Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist eine strategische Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Die Kanzlei begleitet Käufer und Verkäufer bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen. Langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht verbindet sich mit wirtschaftlichem Verständnis und einem sicheren Blick für die Dynamik anspruchsvoller Verhandlungen.
Von der Strukturierung bis zum Abschluss
Am Anfang stehen die geeignete Transaktionsstruktur und die Einordnung der wesentlichen Risiken. Die Begleitung von Share Deals, Asset Deals und Beteiligungserwerben reicht von der Vorbereitung über die Vertragsverhandlung bis zum Vollzug. Dazu gehören Vertraulichkeitsvereinbarungen, Absichtserklärungen, rechtliche Due Diligence und die Gestaltung der Transaktionsverträge.
Kaufpreis, Risiken und Verantwortung
Kaufpreisregelungen, Garantien, Freistellungen und Haftungsgrenzen bestimmen die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Kanzlei verhandelt diese Regelungen im Zusammenhang mit den Prüfungsergebnissen und den wirtschaftlichen Zielen. Rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen werden mit den weiteren Beratern abgestimmt.
Grenzüberschreitende Transaktionen
Bei internationalen Vorhaben koordiniert die Kanzlei die rechtlichen Fragen über Ländergrenzen hinweg und arbeitet mit langjährigen Partnerkanzleien zusammen. Unterschiedliche Anforderungen werden in einer abgestimmten Vertrags- und Verhandlungsstrategie zusammengeführt.
Wenn die Verhandlung schwierig wird
Unterschiedliche Preisvorstellungen, offene Haftungsfragen oder Konflikte zwischen Gesellschaftern können eine Transaktion verzögern. Die Kanzlei arbeitet die entscheidenden Punkte heraus und entwickelt konkrete Verhandlungsoptionen. Bei einer streitigen Entwicklung wird mit Ihnen detailliert abgewogen, ob eine Wirtschaftsmediation, gegebenenfalls eine Gesellschaftermediation, oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Position zielführender ist. Das wirtschaftliche Transaktionsziel, zeitliche Bindungen und die Durchsetzbarkeit der jeweiligen Lösung bleiben dabei maßgeblich.
Wann sollte die rechtliche Begleitung beginnen?
Bereits bei der Vorbereitung und Strukturierung. Vor der Unterzeichnung eines Letter of Intent sollten insbesondere Bindungswirkung, Vertraulichkeit, Exklusivität und die weiteren Verfahrensschritte geklärt sein.
Persönliche Beratung
Sie planen einen Unternehmenskauf, einen Verkauf oder den Erwerb einer Beteiligung? Die Kanzlei begleitet Sie von der rechtlichen Strukturierung bis zur Verhandlung und Umsetzung.
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