Eine Gesellschaft braucht eine rechtliche Ordnung, die den Interessen ihrer Gesellschafter und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gerecht wird. Die Kanzlei berät Unternehmen, Gründer, Gesellschafter und Investoren im Gesellschaftsrecht und bei Vorhaben mit internationalem Bezug. Die weitere Entwicklung des Unternehmens wird von Beginn an mitgedacht.
Gründung und Gesellschaftsverträge
Entscheidungsbefugnisse, Zustimmungserfordernisse und die Voraussetzungen eines späteren Ausstiegs sollten von Anfang an klar geregelt sein. Die Kanzlei gestaltet Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge und Gesellschaftervereinbarungen zu Stimm- und Informationsrechten, Beteiligungen und Übertragungsbeschränkungen. Die Begleitung umfasst die Gründung von Gesellschaften, einschließlich GmbH und FlexKapG, sowie die Strukturierung von Gründer- und Mitarbeiterbeteiligungen. Eine Gründungs- & Startup-Mediation kann ergänzend helfen, Erwartungen und künftige Zusammenarbeit frühzeitig zu klären.
Beratung im laufenden Unternehmen
Die laufende Beratung umfasst Gesellschafterbeschlüsse, Kapitalmaßnahmen, Gewinnausschüttungen und Firmenbuchangelegenheiten ebenso wie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Jede Maßnahme wird im Hinblick auf die Interessenlage in der Gesellschaft und ihre Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit betrachtet.
Veränderungen und Anteilsübertragungen
Der Einstieg eines Investors, ein Anteilsverkauf oder eine Umstrukturierung verändert häufig auch Einfluss und Verantwortung. Die Kanzlei begleitet Anteilsübertragungen sowie den Ein- und Ausstieg von Gesellschaftern. Fragen zu Kaufpreis, Abfindung und Unternehmensbewertung werden mit den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zusammengeführt; erforderliche Bewertungsexpertise wird gesondert einbezogen. Auch bei der Unternehmensnachfolge werden rechtliche und persönliche Interessen aufeinander abgestimmt.
Wenn sich ein Konflikt abzeichnet
Zeichnet sich ein Gesellschafterstreit ab, werden Ihre Rechtsposition, die wirtschaftlichen Folgen und mögliche Handlungswege frühzeitig besprochen. Anhand der konkreten Konfliktsituation wird eingehend abgewogen, ob sich eine Gesellschaftermediation als Form der Wirtschaftsmediation besser anbietet oder eine gerichtliche Klärung erforderlich ist. Dringliche Maßnahmen und laufende Fristen werden dabei ebenso berücksichtigt wie das Interesse an einer fortgesetzten Zusammenarbeit oder einem geordneten Ausstieg.
Wann ist ein individueller Gesellschaftsvertrag sinnvoll?
Insbesondere dann, wenn mehrere Gesellschafter, Investoren oder unterschiedliche Beiträge und Erwartungen zusammenkommen. Die Vereinbarung sollte die tatsächliche Zusammenarbeit abbilden und auch für Veränderungen oder Konflikte klare Regeln enthalten.
Persönliche Beratung
Sie gründen ein Unternehmen, verändern Ihre Beteiligungsstruktur oder möchten Ihre Stellung als Gesellschafter klären? Die Kanzlei begleitet Sie mit einer auf Ihre unternehmerischen Ziele abgestimmten Beratung.
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