Rechtsanwältin Dr. Diana White

Wirtschaftsrecht für unternehmerische Entscheidungen

Die Kanzlei berät Unternehmen, Gesellschafter, Investoren und Führungskräfte im Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Ausgangspunkt sind Ihre unternehmerischen Ziele und eine rechtliche Gestaltung, die diesen Zielen auch wirtschaftlich gerecht wird.

Persönliche Betreuung durch Dr. Mag. Diana White LL.M. MBA verbindet sich mit internationaler Erfahrung und einem klaren Blick für unternehmerische Zusammenhänge. Komplexe Sachverhalte werden auf ihre entscheidenden Fragen zurückgeführt, Handlungsoptionen nachvollziehbar erläutert und Verhandlungen mit strategischer Umsicht geführt.

Gesellschaften und Beteiligungen

Von der Gründung bis zur Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse begleitet die Kanzlei die rechtliche Entwicklung eines Unternehmens. Gesellschaftsverträge und Beteiligungsstrukturen, Beschlussfassungen sowie der Ein- und Ausstieg von Gesellschaftern werden im Zusammenhang mit der künftigen Zusammenarbeit gestaltet. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vermeidung und Bearbeitung von Gesellschafterkonflikten.

Verträge und Transaktionen

Nationale und internationale Handelsverträge, Kooperationen und Joint Ventures verlangen rechtliche Präzision und ein Verständnis der wirtschaftlichen Interessen. Bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen und Beteiligungen führt die Kanzlei Vertragsgestaltung, Kaufpreismechanismen und Verhandlungsstrategie zusammen.

Haftung und Corporate Compliance

Geschäftsführer und Vorstände tragen Verantwortung für Entscheidungen, Organisation und Kontrolle. Die Kanzlei unterstützt bei der Einordnung rechtlicher Risiken, der Gestaltung von Zuständigkeiten und der Begrenzung persönlicher Haftungsrisiken. Werden Ansprüche erhoben, werden deren Grundlage und die geeignete Vorgehensweise sorgfältig geprüft.

Gesellschafterstreitigkeiten und Prozessführung

Ein Streit in der Gesellschaft, ein Konflikt mit der Geschäftsführung oder eine Auseinandersetzung mit Vertragspartnern verlangt eine sorgfältig abgestimmte Strategie. Die Kanzlei prüft Rechtsposition, Beweislage und wirtschaftliche Auswirkungen. Gemeinsam mit Ihnen wird im Detail abgewogen, ob eine Wirtschaftsmediation, insbesondere eine Gesellschaftermediation, oder ein Verfahren vor Gericht den Interessen im konkreten Fall besser entspricht. Maßgeblich sind unter anderem Dringlichkeit, Erfolgsaussichten, Kosten, Zeitbedarf, Vertraulichkeit, die Fortsetzung geschäftlicher Beziehungen und die Bereitschaft aller Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung.

Anwaltliche Interessenvertretung und neutrale Mediationsleitung sind klar voneinander getrennt. Wurde die Kanzlei in demselben Konflikt bereits beratend oder vertretend tätig, wird die Mediation durch eine unabhängige Mediationsperson geführt. Die anwaltliche Begleitung des Mandanten und die Mediationsleitung werden gesondert abgestimmt.

Internationale Erfahrung und wirtschaftliches Verständnis

Mehr als 20 Jahre Praxis im Gesellschaftsrecht und im Bereich M&A prägen die Beratung von Dr. Mag. Diana White LL.M. MBA. Ihre juristische und wirtschaftliche Ausbildung, darunter der MBA der University of Phoenix, Arizona, verbindet rechtliche Analyse mit dem Verständnis für Zahlen, Geschäftsmodelle und unternehmerische Entscheidungen. Bei grenzüberschreitenden Mandaten steht ein langjährig gewachsenes Netzwerk internationaler Partnerkanzleien zur Verfügung.

Über mich

Persönliche Beratung

Sie planen eine Transaktion, möchten Ihre rechtliche Position klären oder stehen vor einer unternehmerischen Auseinandersetzung? Die Kanzlei bespricht mit Ihnen die maßgeblichen Fragen und entwickelt ein auf Ihre Ziele abgestimmtes Vorgehen.

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Weiterführende Themen: Gesellschaftsrecht · Geschäftsführerhaftung · Vertragsrecht · M&A · Private Equity · Streitiges Gesellschaftsrecht · Zivilrecht · Wirtschaftsmediation · Über mich · Kontakt