Rechtsanwältin Dr. Diana White

Wirtschaftsmediation / Commercial Mediation

Was ist Wirtschaftsmediation?

Wirtschaftsmediation (kurz auch WiMediation) ist ein Verfahren der ADR

  • zur Lösung von Konflikten in Unternehmen oder zwischen Unternehmen,
  • dass zur Entwicklung kreativer und durchsetzbarer Entscheidungen führen kann. Diese können -insbesondere in der aktuellen Zeit, in der sich Unternehmen um gute Mitarbeiter bemühen müssen, nicht anders herum- einen immensen Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen schaffen.

Wirtschaftsmediation ist ein modernes Tool des Konfliktmanagements:

  • es betont die soziale Kompetenz derer, die sie initiieren und
  • zeugt für emotionale und soziale Intelligenz – die Zeitzeugen dieser Jahre!

Dabei ist Wirtschaftsmediation eine sehr professionelle und effiziente Bearbeitung von Konflikten, die durch zunehmende Konkurrenz, erhöhten Termindruck, neue Arbeitsformen, scharfe Budgetierung und wirtschaftliche Planbarkeitsanforderungen für Unternehmen eine neue Dimension erreichen.

Die Mediation an sich ist – in Umsetzung der Mediationsrichtlinie aus 2015 (RL 2008/52/EG)- in einem speziellen Gesetz, dem sog ZivilrechtsMediationsGesetz (ZivMediatG) geregelt.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002753

Danach sind die MediatorInnen

  • bspw. zur Verschwiegenheit und Allparteilichkeit verpflichtet.
  • speziell darin geschult, sehr strukturiert, in einer Atmosphäre der Empathie und des Vertrauens die Ressourcen der TeilnehmerInnen optimal einzusetzen und damit die Lösungsmöglichkeiten zu vervielfachen.

Mit einer erfolgreichen Wirtschaftsmediation kann der weitere Weg für eine Zusammenarbeit in der Zukunft (schriftlich und umsetzbar, idealerweise in einem außergerichtlichen Vergleich) gesichert werden.

Welche Themen eignen sich besonders für Wirtschaftsmediation?

Diese gesellschaftsrechtlich relevanten Themen eignen sich besonders für Wirtschaftsmediation:

Wirtschaftsmediation ist auch deshalb gesellschaftsrechtlich bedeutend, weil sie

  • nicht nur im Konfliktfall zur Anwendung eingesetzt wird, auch im
  • laufenden Gerichtsverfahren, sondern insbesondere
  • präventiv eingesetzt werden kann, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten

Themen die Unternehmen betreffen, sind meistens sehr umfangreich in der Materie und würden, stritte man sie vor Gericht aus, zu sehr langen und teuren Verfahren führen.

Interessant ist, dass das Ergebnis dieser oft mühsam langen Verfahren ein Vergleich ist. Einen Vergleich bekommt man wiederum aber auch mit einer durch spezialisierte Anwälte in einer Wirtschaftsmediation hin – und das viel schneller und auf Augenhöhe!

Brauchen MediatorInnen für die Wirtschaftsmediation besondere Rechtskenntnisse oder Wirtschaftskenntnisse?

Ja. Um die Gesellschafter, Gründer und auch die Führungsebene bei sog. high end Konflikten schon im Vorfeld gut zu beraten, was zu tun ist und was nach einer Risikoanalyse gut passen würde (also WiMediation oder Gerichtsverfahren) sollten Mediatoren

  • zum einen die wirtschaftlichen Abläufe im Unternehmen grundsätzlich gut kennen und
  • zum anderen auch den rechtlichen Bewegungsrahmen der Konfliktbeteiligen sehr gut kennen

Nur so kann man pitfalls vermeiden und rasch Schaden vom Unternehmen abwenden, insbesondere Rückgang der Produktivität im Unternehmen und damit Umsatzrückgang.

Dabei hängt der anzuwendende Rechtsrahmen stark von der Position im Unternehmen ab (gerade bei Organfunktionen!) und ist gesetzlich stark reguliert. Diesen Rahmen müssen Mediatoren kennen, auch bei einer etwaigen WiMediation.
Wesentlich in diesem Zusammenhang sind aber auch die Gesellschaftsdokumente, die teilweise nicht nur bereits Konfliktmechanismen regeln (sollten), sondern auch umfangreich die Rechte und Pflichten von insbesondere Organen regeln.

Die sollte der Mediator unbedingt kennen, da er das Rahmenprogramm bildet.

Ist Wirtschaftsmediation ist ein „Weg weg vom Gericht“?

Ja und nein, natürlich ist das Ziel, nicht nur aus Kostengründen, vom Gericht fern zu bleiben – allerdings ist nicht jeder Konflikt geeignet für Mediation:
Manche Verfahren sind nicht geeignet für die Mediation, insbesondere wenn strafrechtliche Aspekte dazukommen oder eine Kommunikation auf Augenhöhe bereits unmöglich ist (bei sehr eskaliertem Konflikt).

Weiters auch, wenn unlautere Parteien die Mediation nur zur Informationsbeschaffung verwenden wollen oder der Streitgegenstand einer gerichtlichen Eilanordnung bedarf.

Darüber hinaus auch, wenn Gläubigerinteressen oder Haftungsfragen zu berücksichtigen sind.

Sollte man zusätzlich Anwalt sein, also Anwaltsmediator (Mediation Advocate)?

Das Rechtswissen darf und sollte einfließen und ist notwendiges Hintergrund-Handwerkszeug für zunächst die Risikoanalyse und auch für die Durchführung der Gesellschaftermediation.

Der Anwalt darf einen Konflikt entweder als Rechtsanwalt übernehmen oder als Mediator, beides parallel geht nicht. Ich arbeite in jeweils beiden Fällen mit kompetenten KollegInnen zusammen.

Wieso entscheidet man sich für eine Wirtschaftsmediation?

Zitat eines Gesellschafter-Geschäftsführers Wien GmbH:
„….weil man als Unternehmer an erster Stelle an schnellen und kostengünstigen Lösungen interessiert ist, weniger oft am „Recht-Haben“.

Gerichtsverfahren dauern sehr lange, kosten viel und binden letztlich Ressourcen. Ressourcen, die man zum Geldverdienen braucht.

Ist der Konflikt schon in Fleisch und Blut übergegangen, wird’s eh schwierig und das Unternehmen hat in den meisten Fällen schon Schaden genommen.

Viele Streitfälle im Unternehmen landen weiterhin vor Gericht – das Dumme ist, dieser Weg ist öffentlich! Das allein kann in vielen Fällen ein Problem darstellen und einen schmerzhaften (unwiderruflichen) Imageverlust für das Unternehmen zu Folge haben.

Darüber hinaus ist das Gerichtsverfahren sehr teuer (Gebühren für das Gericht, die Anwälte, Übersetzer, Gutachter etc) und dauert erfahrungsgemäß sehr lang. Langes Warten kann bei Konflikten auf Top Level der Todesstoß für das Unternehmen sein.

Unternehmer bevorzugen den geschützten und vertraulichen Bereich der Mediation in Gesellschafterstreitigkeiten

Weitere Vorteile der Wirtschaftsmediation sind

  • der eingetragene Mediator (BMJ) darf in einem anschließenden Verfahren gemäß ZPO nicht als Zeuge vernommen werden. In einem etwaigen Strafverfahren hat der Mediator gemäß StPO ein Aussageverweigerunsgrecht.
  • Darüber hinaus unterliegt die Mediatorin der Verschwiegenheitspflicht und muss sämtliche zur Mediation gehörenden Unterlagen und Informationen vertraulich behandeln.
  • Letztlich hemmt die Mediation die Verjährung sowie sonstige Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Dabei gilt die Grundregel:

Je früher man den Konflikt abfangen kann, desto einfacher ist nachweislich die Wahrscheinlichkeit der Beilegung des Konfliktes – ohne großes Tamtam!

Das ist wichtig, damit es eben gerade nicht eskaliert und nicht vor Gericht landet.

  • Das kann die Wirtschaftsmediation, da man sie schnell einsetzen kann und nicht monatelang auf einen Termin warten muss.

ZITAT eines Vorstandsmitgliedes und Aktionärs einer österreichischen AG:
„der Konflikt muss schnell aus der Welt!!! Für uns Unternehmer ist es in der Regel wichtiger eine Basis zu haben, von der wir wieder gesichert planen und arbeiten können – Stichwort: Planungssicherheit – Das hilft für die nahe Zukunft wirtschaftlich viel mehr, als nach Jahren vor Gericht Recht bekommen zu haben!“

Die Effizienz ist nicht nur beim Startschuss gegeben, sondern auch beim Ablauf der Mediation.

Hat man die Konfliktparteien erst einmal am Tisch, bekommt man schnell einen Eindruck von der eigentlichen Thematik (Konfliktanalyse) und kann sodann -nach einer Risikoeinschätzung – die freilich auch und gerade Rechtsthemen beinhaltet – die Kommunikation zwischen den Streitenden so leiten, dass man zu einer schnellen passenden Lösung kommt.

  • Das macht die Wirtschaftsmediation zu einem sehr effizienten und daher zu bevorzugenden Lösungstool. Vor allem aber ist das gemeinsam gefundene Ergebnis wesentlich nachhaltiger und für die Beteiligten auch befriedigender.
  • Die Erfahrung zeigt: Der Mensch nimmt ein Ergebnis, an dem er selbst mitarbeitet, nicht nur
    o besser an, sondern
    o vertritt die darin enthaltenden Ergebnisse mit einer anderen Überzeugung.

Das Verfahren der Wirtschaftsmediation kann dabei in vielen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden, darüber hinaus ist die Handhabe flexibel und hängt vom Geschick der Leitung ab (das ist ein großer Mehrwert!).

Auch kann man die Marschrichtung während des Mediationsverfahrens anpassen und optimieren (Themen oder Beteiligte dazunehmen). Das ist in einem Gerichtsverfahren nur bedingt möglich bzw. formell aufwendig und beschränkt.

Was machen Mediatorinnen in der Wirtschaftsmediation genau?

Ein Wirtschaftsmediator hilft den Konfliktparteien, ihre

  • Positionen zu verstehen und zu kommunizieren,
  • zu verstehen und auf Augenhöhe (!) einen Weg zu finden, um miteinander besser zu kommunizieren und
  • den Konflikt nachhaltig (!) zu lösen.
    Dabei wird er/sie nicht selbst entscheiden, sondern die Konfliktparteien anleiten, eine Lösung zu finden, mit der alle Seiten leben können.

Ich bin überzeugt, dass Wirtschaftsmediation für Unternehmen ein sehr effektives Verfahren ist, Konflikte zu lösen bzw. zu vermeiden, da es die Kommunikation spürbar verbessert und die Beziehungen im und zum Unternehmen stärkt.
Nach dem Motto (Zitat aus einem Jobinterview eines bekannten Wiener Mittelstandsunternehmens):
„Für die will ich arbeiten, sie wollen es gut machen und bemühen sich!“

Wirtschaftsmediation ist aber noch mehr:

sie ist nicht nur darauf ausgerichtet, einmalig einen konkreten Konflikt innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Unternehmen zu lösen.

Immer mehr Unternehmen sehen Mediation inzwischen auch

  • als Benefit und positive Außenkommunikation, Mediationstools in ihre CI (Corporate Identity) aufzunehmen,
  • ein aktives Konfliktmanagement aufzubauen im Rahmen insbesondere moderner und AGILER Managementstrukturen,
  • damit auch Transparenz und hierachieunabhängige Kommunikation im Unternehmen aktiv zu fördern, und diese damit entscheidend zu verbessern und quasi eine eigene Streitkultur zu entwickeln.
  • Dadurch wird Engagement und Offenheit gefördert und damit Zufriedenheit am Arbeitsplatz
  • Das fördert wiederum Innovation, das LIFEBLOOD jedes Unternehmens, dass längerfristig denkt!
  • Zu guter Letzt kommt noch ein weiterer Punkt, nach erfolgreich abgeschlossener Mediation, nämlich das Potential der weiteren Entwicklung des Unternehmens durch vertieftes Kennenlernen. Das kann eine zusätzliche Stärkung bedeuten, da ein neues unternehmerisches Potential geweckt werden kann.

NOTE:
Tools wie Mediation machen ein Unternehmen attraktiv und haben sehr positiven Einfluss auf das Image, insbesondere wichtig in Zeiten in denen Unternehmer um gute Mitarbeiter pitchen müssen – wie aktuell!

Dauer einer Wirtschaftsmediation

In der Regel werden Konflikte in 3-6 Sitzungen (Dauer rund 2-3 Stunden pro Sitzung) abgeschlossen. Komplexe Themen könnten aber auch zu Mediationen von 4-12 Monaten führen, gerade wenn Gutachter und Rechtsanwälte (als Beistand der Parteien) involviert sind.

Was sind die typischen Konflikte in Unternehmen, die passen?

Viele Firmengründer machen sich nicht klar, dass sie mit ihren Mitgesellschaftern eine enge und langfristige Bindung eingehen. Regularien unter den Gesellschaftern (Gesellschaftervereinbarungen) fehlen gerade bei Startups oft zur Gänze oder sind vorhanden, aber lückenhaft.

  • Konflikte zwischen Gesellschaftern, Startups, Gründern und der Führungsebene (Vorstand, Geschäftsführung)
  • Innerbetriebliche Konflikte allgemein, insbesondere auf Führungsebene aber auch unter Mitarbeitern
  • Konflikte zwischen Gründern und Neu-Gesellschaftern (Investoren)
  • Trennung von einem Gesellschafter (Ausschluss, Abfindung, IPs, etc.)
  • Anteilsübertragung-, Anteilsverkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Familienunternehmen (Rollenkonflikte, aber auch Ausgleichzahlungen, Anteile etc.)
  • Wesentliche oder schwierige Vertragsverhandlungen (Note: Mediationsklauseln im Vertrag!!)
  • Tod eines Gesellschafters
  • B2B Fälle (Konflikte mit anderen Unternehmen, Kooperationen, Joint Venture, Outsourcing etc.)

Einsatzbereiche der Wirtschaftsmediation

Die Einsatzmöglichkeiten der Mediation im Wirtschaftskontext sind vielfältig:

  • Innerbetriebliche Konflikte zwischen MitarbeiterInnen oder Abteilungen, Meinungsverschiedenheiten unter GesellschafterInnen
  • Auseinandersetzungen mit KundInnen, LieferantInnen oder Banken sind nur einige Beispiele für das weite Einsatzgebiet.

Eine der wichtigsten Führungsaufgaben von ManagerInnen ist es, unproduktive Konflikte zu erkennen und in geregelte Bahnen zu lenken. Die Kosten von schwelenden, ungelösten Konflikten stehen zwar nicht offen ausgewiesen in der Gewinn & Verlust Rechnung, doch haben Untersuchungen deren enorme Höhe gezeigt.

Manchmal empfiehlt es sich bei Konflikten nicht selbst einzugreifen, sondern Wirtschaftsmediatoren, unabhängige Experten mit Wirtschaftskompetenz, einzuschalten.

Wirtschaftsmediation / Commercial Mediation

Was ist Wirtschaftsmediation?

Wirtschaftsmediation (kurz auch WiMediation) ist ein Verfahren der ADR

  • zur Lösung von Konflikten in Unternehmen oder zwischen Unternehmen,
  • dass zur Entwicklung kreativer und durchsetzbarer Entscheidungen führen kann. Diese können -insbesondere in der aktuellen Zeit, in der sich Unternehmen um gute Mitarbeiter bemühen müssen, nicht anders herum- einen immensen Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen schaffen.

Wirtschaftsmediation ist ein modernes Tool des Konfliktmanagements:

  • es betont die soziale Kompetenz derer, die sie initiieren und
  • zeugt für emotionale und soziale Intelligenz – die Zeitzeugen dieser Jahre!

Dabei ist Wirtschaftsmediation eine sehr professionelle und effiziente Bearbeitung von Konflikten, die durch zunehmende Konkurrenz, erhöhten Termindruck, neue Arbeitsformen, scharfe Budgetierung und wirtschaftliche Planbarkeitsanforderungen für Unternehmen eine neue Dimension erreichen.

Die Mediation an sich ist – in Umsetzung der Mediationsrichtlinie aus 2015 (RL 2008/52/EG)- in einem speziellen Gesetz, dem sog ZivilrechtsMediationsGesetz (ZivMediatG) geregelt.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002753

Danach sind die MediatorInnen

  • bspw. zur Verschwiegenheit und Allparteilichkeit verpflichtet.
  • speziell darin geschult, sehr strukturiert, in einer Atmosphäre der Empathie und des Vertrauens die Ressourcen der TeilnehmerInnen optimal einzusetzen und damit die Lösungsmöglichkeiten zu vervielfachen.

Mit einer erfolgreichen Wirtschaftsmediation kann der weitere Weg für eine Zusammenarbeit in der Zukunft (schriftlich und umsetzbar, idealerweise in einem außergerichtlichen Vergleich) gesichert werden.

Welche Themen eignen sich besonders für Wirtschaftsmediation?

Diese gesellschaftsrechtlich relevanten Themen eignen sich besonders für Wirtschaftsmediation:

Wirtschaftsmediation ist auch deshalb gesellschaftsrechtlich bedeutend, weil sie

  • nicht nur im Konfliktfall zur Anwendung eingesetzt wird, auch im
  • laufenden Gerichtsverfahren, sondern insbesondere
  • präventiv eingesetzt werden kann, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten

Themen die Unternehmen betreffen, sind meistens sehr umfangreich in der Materie und würden, stritte man sie vor Gericht aus, zu sehr langen und teuren Verfahren führen.

Interessant ist, dass das Ergebnis dieser oft mühsam langen Verfahren ein Vergleich ist. Einen Vergleich bekommt man wiederum aber auch mit einer durch spezialisierte Anwälte in einer Wirtschaftsmediation hin – und das viel schneller und auf Augenhöhe!

Brauchen MediatorInnen für die Wirtschaftsmediation besondere Rechtskenntnisse oder Wirtschaftskenntnisse?

Ja. Um die Gesellschafter, Gründer und auch die Führungsebene bei sog. high end Konflikten schon im Vorfeld gut zu beraten, was zu tun ist und was nach einer Risikoanalyse gut passen würde (also WiMediation oder Gerichtsverfahren) sollten Mediatoren

  • zum einen die wirtschaftlichen Abläufe im Unternehmen grundsätzlich gut kennen und
  • zum anderen auch den rechtlichen Bewegungsrahmen der Konfliktbeteiligen sehr gut kennen

Nur so kann man pitfalls vermeiden und rasch Schaden vom Unternehmen abwenden, insbesondere Rückgang der Produktivität im Unternehmen und damit Umsatzrückgang.

Dabei hängt der anzuwendende Rechtsrahmen stark von der Position im Unternehmen ab (gerade bei Organfunktionen!) und ist gesetzlich stark reguliert. Diesen Rahmen müssen Mediatoren kennen, auch bei einer etwaigen WiMediation.
Wesentlich in diesem Zusammenhang sind aber auch die Gesellschaftsdokumente, die teilweise nicht nur bereits Konfliktmechanismen regeln (sollten), sondern auch umfangreich die Rechte und Pflichten von insbesondere Organen regeln.

Die sollte der Mediator unbedingt kennen, da er das Rahmenprogramm bildet.

Ist Wirtschaftsmediation ist ein „Weg weg vom Gericht“?

Ja und nein, natürlich ist das Ziel, nicht nur aus Kostengründen, vom Gericht fern zu bleiben – allerdings ist nicht jeder Konflikt geeignet für Mediation:
Manche Verfahren sind nicht geeignet für die Mediation, insbesondere wenn strafrechtliche Aspekte dazukommen oder eine Kommunikation auf Augenhöhe bereits unmöglich ist (bei sehr eskaliertem Konflikt).

Weiters auch, wenn unlautere Parteien die Mediation nur zur Informationsbeschaffung verwenden wollen oder der Streitgegenstand einer gerichtlichen Eilanordnung bedarf.

Darüber hinaus auch, wenn Gläubigerinteressen oder Haftungsfragen zu berücksichtigen sind.

Sollte man zusätzlich Anwalt sein, also Anwaltsmediator (Mediation Advocate)?

Das Rechtswissen darf und sollte einfließen und ist notwendiges Hintergrund-Handwerkszeug für zunächst die Risikoanalyse und auch für die Durchführung der Gesellschaftermediation.

Der Anwalt darf einen Konflikt entweder als Rechtsanwalt übernehmen oder als Mediator, beides parallel geht nicht. Ich arbeite in jeweils beiden Fällen mit kompetenten KollegInnen zusammen.

Wieso entscheidet man sich für eine Wirtschaftsmediation?

Zitat eines Gesellschafter-Geschäftsführers Wien GmbH:
„….weil man als Unternehmer an erster Stelle an schnellen und kostengünstigen Lösungen interessiert ist, weniger oft am „Recht-Haben“.

Gerichtsverfahren dauern sehr lange, kosten viel und binden letztlich Ressourcen. Ressourcen, die man zum Geldverdienen braucht.

Ist der Konflikt schon in Fleisch und Blut übergegangen, wird’s eh schwierig und das Unternehmen hat in den meisten Fällen schon Schaden genommen.

Viele Streitfälle im Unternehmen landen weiterhin vor Gericht – das Dumme ist, dieser Weg ist öffentlich! Das allein kann in vielen Fällen ein Problem darstellen und einen schmerzhaften (unwiderruflichen) Imageverlust für das Unternehmen zu Folge haben.

Darüber hinaus ist das Gerichtsverfahren sehr teuer (Gebühren für das Gericht, die Anwälte, Übersetzer, Gutachter etc) und dauert erfahrungsgemäß sehr lang. Langes Warten kann bei Konflikten auf Top Level der Todesstoß für das Unternehmen sein.

Unternehmer bevorzugen den geschützten und vertraulichen Bereich der Mediation in Gesellschafterstreitigkeiten

Weitere Vorteile der Wirtschaftsmediation sind

  • der eingetragene Mediator (BMJ) darf in einem anschließenden Verfahren gemäß ZPO nicht als Zeuge vernommen werden. In einem etwaigen Strafverfahren hat der Mediator gemäß StPO ein Aussageverweigerunsgrecht.
  • Darüber hinaus unterliegt die Mediatorin der Verschwiegenheitspflicht und muss sämtliche zur Mediation gehörenden Unterlagen und Informationen vertraulich behandeln.
  • Letztlich hemmt die Mediation die Verjährung sowie sonstige Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Dabei gilt die Grundregel:

Je früher man den Konflikt abfangen kann, desto einfacher ist nachweislich die Wahrscheinlichkeit der Beilegung des Konfliktes – ohne großes Tamtam!

Das ist wichtig, damit es eben gerade nicht eskaliert und nicht vor Gericht landet.

  • Das kann die Wirtschaftsmediation, da man sie schnell einsetzen kann und nicht monatelang auf einen Termin warten muss.

ZITAT eines Vorstandsmitgliedes und Aktionärs einer österreichischen AG:
„der Konflikt muss schnell aus der Welt!!! Für uns Unternehmer ist es in der Regel wichtiger eine Basis zu haben, von der wir wieder gesichert planen und arbeiten können – Stichwort: Planungssicherheit – Das hilft für die nahe Zukunft wirtschaftlich viel mehr, als nach Jahren vor Gericht Recht bekommen zu haben!“

Die Effizienz ist nicht nur beim Startschuss gegeben, sondern auch beim Ablauf der Mediation.

Hat man die Konfliktparteien erst einmal am Tisch, bekommt man schnell einen Eindruck von der eigentlichen Thematik (Konfliktanalyse) und kann sodann -nach einer Risikoeinschätzung – die freilich auch und gerade Rechtsthemen beinhaltet – die Kommunikation zwischen den Streitenden so leiten, dass man zu einer schnellen passenden Lösung kommt.

  • Das macht die Wirtschaftsmediation zu einem sehr effizienten und daher zu bevorzugenden Lösungstool. Vor allem aber ist das gemeinsam gefundene Ergebnis wesentlich nachhaltiger und für die Beteiligten auch befriedigender.
  • Die Erfahrung zeigt: Der Mensch nimmt ein Ergebnis, an dem er selbst mitarbeitet, nicht nur
    o besser an, sondern
    o vertritt die darin enthaltenden Ergebnisse mit einer anderen Überzeugung.

Das Verfahren der Wirtschaftsmediation kann dabei in vielen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden, darüber hinaus ist die Handhabe flexibel und hängt vom Geschick der Leitung ab (das ist ein großer Mehrwert!).

Auch kann man die Marschrichtung während des Mediationsverfahrens anpassen und optimieren (Themen oder Beteiligte dazunehmen). Das ist in einem Gerichtsverfahren nur bedingt möglich bzw. formell aufwendig und beschränkt.

Was machen Mediatorinnen in der Wirtschaftsmediation genau?

Ein Wirtschaftsmediator hilft den Konfliktparteien, ihre

  • Positionen zu verstehen und zu kommunizieren,
  • zu verstehen und auf Augenhöhe (!) einen Weg zu finden, um miteinander besser zu kommunizieren und
  • den Konflikt nachhaltig (!) zu lösen.
    Dabei wird er/sie nicht selbst entscheiden, sondern die Konfliktparteien anleiten, eine Lösung zu finden, mit der alle Seiten leben können.

Ich bin überzeugt, dass Wirtschaftsmediation für Unternehmen ein sehr effektives Verfahren ist, Konflikte zu lösen bzw. zu vermeiden, da es die Kommunikation spürbar verbessert und die Beziehungen im und zum Unternehmen stärkt.
Nach dem Motto (Zitat aus einem Jobinterview eines bekannten Wiener Mittelstandsunternehmens):
„Für die will ich arbeiten, sie wollen es gut machen und bemühen sich!“

Wirtschaftsmediation ist aber noch mehr:

sie ist nicht nur darauf ausgerichtet, einmalig einen konkreten Konflikt innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Unternehmen zu lösen.

Immer mehr Unternehmen sehen Mediation inzwischen auch

  • als Benefit und positive Außenkommunikation, Mediationstools in ihre CI (Corporate Identity) aufzunehmen,
  • ein aktives Konfliktmanagement aufzubauen im Rahmen insbesondere moderner und AGILER Managementstrukturen,
  • damit auch Transparenz und hierachieunabhängige Kommunikation im Unternehmen aktiv zu fördern, und diese damit entscheidend zu verbessern und quasi eine eigene Streitkultur zu entwickeln.
  • Dadurch wird Engagement und Offenheit gefördert und damit Zufriedenheit am Arbeitsplatz
  • Das fördert wiederum Innovation, das LIFEBLOOD jedes Unternehmens, dass längerfristig denkt!
  • Zu guter Letzt kommt noch ein weiterer Punkt, nach erfolgreich abgeschlossener Mediation, nämlich das Potential der weiteren Entwicklung des Unternehmens durch vertieftes Kennenlernen. Das kann eine zusätzliche Stärkung bedeuten, da ein neues unternehmerisches Potential geweckt werden kann.

NOTE:
Tools wie Mediation machen ein Unternehmen attraktiv und haben sehr positiven Einfluss auf das Image, insbesondere wichtig in Zeiten in denen Unternehmer um gute Mitarbeiter pitchen müssen – wie aktuell!

Dauer einer Wirtschaftsmediation

In der Regel werden Konflikte in 3-6 Sitzungen (Dauer rund 2-3 Stunden pro Sitzung) abgeschlossen. Komplexe Themen könnten aber auch zu Mediationen von 4-12 Monaten führen, gerade wenn Gutachter und Rechtsanwälte (als Beistand der Parteien) involviert sind.

Was sind die typischen Konflikte in Unternehmen, die passen?

Viele Firmengründer machen sich nicht klar, dass sie mit ihren Mitgesellschaftern eine enge und langfristige Bindung eingehen. Regularien unter den Gesellschaftern (Gesellschaftervereinbarungen) fehlen gerade bei Startups oft zur Gänze oder sind vorhanden, aber lückenhaft.

  • Konflikte zwischen Gesellschaftern, Startups, Gründern und der Führungsebene (Vorstand, Geschäftsführung)
  • Innerbetriebliche Konflikte allgemein, insbesondere auf Führungsebene aber auch unter Mitarbeitern
  • Konflikte zwischen Gründern und Neu-Gesellschaftern (Investoren)
  • Trennung von einem Gesellschafter (Ausschluss, Abfindung, IPs, etc.)
  • Anteilsübertragung-, Anteilsverkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Familienunternehmen (Rollenkonflikte, aber auch Ausgleichzahlungen, Anteile etc.)
  • Wesentliche oder schwierige Vertragsverhandlungen (Note: Mediationsklauseln im Vertrag!!)
  • Tod eines Gesellschafters
  • B2B Fälle (Konflikte mit anderen Unternehmen, Kooperationen, Joint Venture, Outsourcing etc.)

Einsatzbereiche der Wirtschaftsmediation

Die Einsatzmöglichkeiten der Mediation im Wirtschaftskontext sind vielfältig:

  • Innerbetriebliche Konflikte zwischen MitarbeiterInnen oder Abteilungen, Meinungsverschiedenheiten unter GesellschafterInnen
  • Auseinandersetzungen mit KundInnen, LieferantInnen oder Banken sind nur einige Beispiele für das weite Einsatzgebiet.

Eine der wichtigsten Führungsaufgaben von ManagerInnen ist es, unproduktive Konflikte zu erkennen und in geregelte Bahnen zu lenken. Die Kosten von schwelenden, ungelösten Konflikten stehen zwar nicht offen ausgewiesen in der Gewinn & Verlust Rechnung, doch haben Untersuchungen deren enorme Höhe gezeigt.

Manchmal empfiehlt es sich bei Konflikten nicht selbst einzugreifen, sondern Wirtschaftsmediatoren, unabhängige Experten mit Wirtschaftskompetenz, einzuschalten.

Anwaltsmediatoren

Anwaltsmediatoren sind als Mediatoren tätige Rechtsanwälte, die vorwiegend Konflikte im Schatten des Rechts mediieren.

Diese Tätigkeit verlangt besondere Fähigkeiten, unter anderem wegen der möglichen Rollenkonflikte zwischen den Rollen als Anwalt und Mediator. Darüber hinaus muss der Anwaltsmediator insbesondere das Conflict Screening (Konfliktdiagnose) zur Feststellung der Mediationseignung des Konflikts, die Risikoeinschätzung für den Fall der Durchführung eines Prozesses (als Alternative zur Mediation), die Anwendung fairer Verteilungskriterien und den professionellen Umgang mit Widerstand von Parteien und Parteianwälten beherrschen.

Rechtliche Beratung gehört nicht zu den Aufgaben des Anwaltsmediators; tut er dies jedoch, setzt er sich größeren Haftungsrisiken aus. Die Mediation ist zwar eine zulässige anwaltliche Tätigkeit, doch gehen die speziellen Regeln für die Mediation dem anwaltlichen Berufsrecht vor.