Rechtsanwältin Dr. Diana White

Streitiges Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit

Ein Streit in der Gesellschaft kann Entscheidungsfähigkeit, Unternehmenswert und das operative Geschäft gefährden. Die Kanzlei vertritt Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Strategie folgt Ihrer Rechtsposition und Ihren wirtschaftlichen Zielen; die Wahl des Verfahrens wird anhand der konkreten Konfliktsituation gemeinsam mit Ihnen sorgfältig getroffen.

Ihre Position klären und sichern

Gesellschaftsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Beschlüsse und die bisherige Kommunikation bilden den Ausgangspunkt der Prüfung. Gemeinsam mit Ihnen klärt die Kanzlei, ob die weitere Zusammenarbeit, die Sicherung von Einfluss und Information oder ein geordneter Gesellschafterausstieg im Vordergrund steht. Daraus werden die rechtlichen Möglichkeiten und die nächsten Schritte abgeleitet.

Beschlüsse, Geschäftsführung und Gesellschafterrechte

Die Kanzlei begleitet streitige Gesellschafterversammlungen und vertritt bei Beschlussanfechtungen, der Durchsetzung von Informations- und Kontrollrechten sowie bei Streitigkeiten über die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern. Weitere Themen sind Haftungs- und Schadenersatzansprüche, Anteilsübertragungen sowie die rechtlichen Voraussetzungen einer Trennung oder Auflösung. Ob Austritt oder Ausschluss möglich sind, hängt insbesondere von Rechtsform, Vereinbarungen und Sachverhalt ab.

Mediation oder gerichtliche Rechtsdurchsetzung

Vor der Festlegung auf einen Verfahrensweg werden Gesellschaftermediation und gerichtliche Rechtsdurchsetzung im Detail gegenübergestellt. Die Kanzlei bespricht mit Ihnen Erfolgsaussichten, Beweise, Fristen und Sicherungsbedarf ebenso wie Verfahrenskosten, Zeitaufwand, Einbringlichkeit und die Auswirkungen auf das Unternehmen. Entscheidend ist, ob eine Wirtschaftsmediation realistische Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Lösung bietet oder eine gerichtliche Entscheidung beziehungsweise Sicherung erforderlich ist. Ein Streit in der GmbH kann dabei andere Anforderungen stellen als ein Streit in der GesbR / GbR.

Wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen

Bei Anteilswerten, Abfindungen oder strittigen Leistungen greifen rechtliche und wirtschaftliche Fragen ineinander. Die Erfahrung im Gesellschaftsrecht und in M&A fließt in die Verhandlungs- und Prozessstrategie ein. Ein außergerichtlicher Vergleich kann etwa einen Gesellschafterausstieg oder eine Anteilsübertragung regeln. Auch bei bereits laufenden Verfahren wird geprüft, ob ein Wechsel in Mediation bei laufenden Gerichtsverfahren sinnvoll ist; erforderliche Fristwahrung und Sicherungsmaßnahmen werden gesondert geklärt.

Anwaltliche Interessenvertretung und neutrale Mediationsleitung sind klar voneinander getrennt. Wurde die Kanzlei in demselben Konflikt bereits beratend oder vertretend tätig, wird die Mediation durch eine unabhängige Mediationsperson geführt. Die anwaltliche Begleitung des Mandanten und die Mediationsleitung werden gesondert abgestimmt.

Wie rasch muss ich bei einem strittigen Beschluss handeln?

Möglichst unverzüglich. Je nach Beschluss und Gesellschaftsform können kurze Fristen maßgeblich sein. Die rechtzeitige Prüfung der Unterlagen ist deshalb besonders wichtig.

Persönliche Beratung

Sie befinden sich in einem Gesellschafterkonflikt oder müssen Ihre Rechte gegenüber der Geschäftsführung sichern? Die Kanzlei bespricht mit Ihnen die Handlungsoptionen und die geeignete Form der Konfliktklärung.

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