Rechtsanwältin Dr. Diana White

Private Equity und Beteiligungen

Eine Beteiligung bringt Kapital in ein Unternehmen und verändert zugleich Einfluss, Verantwortung und Entscheidungswege. Die Kanzlei berät Investoren, Unternehmer und Gründer bei Private Equity, Venture Capital und Beteiligungsfinanzierungen. Die rechtliche Gestaltung orientiert sich an der Investition und der weiteren Entwicklung des Unternehmens.

Beteiligungen strukturieren und verhandeln

Die Begleitung umfasst die Vorbereitung der Beteiligung, die rechtliche Due Diligence und die Verhandlung von Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen. Wirtschaftliche Rechte, Zustimmungs- und Kontrollrechte sowie der Umgang mit späteren Veränderungen werden auf die konkrete Interessenlage abgestimmt. Dazu gehören Verwässerungsschutz, Vorkaufsrechte und Mitverkaufsregelungen.

Gründer und Investoren

Wachstum braucht Finanzierung und handlungsfähige Strukturen. Die Kanzlei unterstützt Gründer bei der Prüfung von Term Sheets und Investorenangeboten sowie Investoren bei der rechtlichen Absicherung ihres Engagements. Klare Regelungen zu Einfluss, Information, Folgefinanzierung und Ausstieg bilden die Grundlage der künftigen Zusammenarbeit.

Zusammenarbeit nach dem Einstieg

Nach Abschluss der Finanzierung muss sich die Vereinbarung im Unternehmensalltag bewähren. Die Beratung umfasst Berichtspflichten, zustimmungspflichtige Geschäfte, Management- und Mitarbeiterbeteiligungen sowie weitere Finanzierungsrunden. Entwickeln sich Konflikte zwischen Gründern und Investoren, wird mit Ihnen eingehend besprochen, ob eine Gesellschaftermediation beziehungsweise Wirtschaftsmediation oder ein Verfahren vor Gericht besser geeignet ist. Neben den rechtlichen Möglichkeiten zählen die Finanzierungsbedürfnisse des Unternehmens, zeitlicher Handlungsdruck und die Bereitschaft zu einer tragfähigen Verständigung.

Den späteren Exit mitdenken

Bereits beim Einstieg sollten die Voraussetzungen eines späteren Verkaufs bedacht werden. Die Kanzlei gestaltet Exit-Regelungen und begleitet die spätere Veräußerung von Beteiligungen. Wirtschaftliche Erwartungen, Entscheidungsrechte und die rechtliche Umsetzung werden im Zusammenhang betrachtet.

Ist ein Term Sheet bereits verbindlich?

Das hängt von seiner Formulierung und dem anwendbaren Recht ab. Auch wenn die wesentlichen Beteiligungsbedingungen noch unverbindlich sein sollen, können etwa Vertraulichkeits- oder Exklusivitätsregelungen bereits binden. Deshalb sollte das Term Sheet vor Unterzeichnung geprüft werden.

Persönliche Beratung

Sie bereiten eine Finanzierungsrunde oder einen Beteiligungserwerb vor? Die Kanzlei prüft die Struktur und verhandelt die für Sie entscheidenden Bedingungen.

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