Vertragsrecht und Handelsverträge
Ein Vertrag soll wirtschaftliche Ziele verlässlich abbilden und sich im Geschäftsalltag bewähren. Die Kanzlei gestaltet, prüft und verhandelt Verträge für Unternehmen und Unternehmer im nationalen und internationalen Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stehen klare Vereinbarungen, eine angemessene Risikoverteilung und die praktische Umsetzung.
Vertragsgestaltung mit unternehmerischem Blick
Ob Liefervertrag, Vertriebsvereinbarung, Dienstleistungsvertrag oder allgemeine Geschäftsbedingungen: Leistungen, Verantwortung und Absicherung werden präzise aufeinander abgestimmt. Vergütung, Haftung, Gewährleistung, Laufzeit und Kündigung sowie der Umgang mit Leistungsstörungen müssen zu Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer Verhandlungsposition passen.
Internationale Verträge
Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen verlangen die Abstimmung rechtlicher und unternehmerischer Erwartungen. Rechtswahl, Gerichtsstand und Durchsetzbarkeit werden bei der Vertragsgestaltung mitbedacht. Die Kanzlei begleitet internationale Vertragsverhandlungen und bezieht bei Bedarf Partnerkanzleien in den betroffenen Ländern ein.
Kooperationen, Joint Ventures und Outsourcing
Bei gemeinsamen Investitionen oder der Auslagerung von Leistungen benötigen Unternehmen klare Regeln für Beiträge und Zuständigkeiten. Die Kanzlei gestaltet Kooperationsverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen und Outsourcing-Verträge unter Berücksichtigung von Entscheidungsbefugnissen, Leistungsstandards, Vertraulichkeit, Haftung und Beendigungsmöglichkeiten.
Verhandeln und Konflikte vermeiden
Vertragsverhandlungen verbinden rechtliche Präzision mit einem Verständnis für die Interessen beider Seiten. Entsteht Streit über Auslegung oder Erfüllung, prüft die Kanzlei Ihre Ansprüche und die verfügbaren Lösungswege. Gemeinsam mit Ihnen wird anhand der konkreten Konfliktsituation sorgfältig besprochen, ob eine Wirtschaftsmediation eine tragfähige Einigung ermöglichen kann oder ein gerichtliches Verfahren den besseren Weg bietet. Dabei zählen insbesondere Rechtsposition, Beweislage, Dringlichkeit, Aufwand und die Bedeutung der weiteren Geschäftsbeziehung.
Wann sollte ein Vertrag geprüft werden?
Möglichst bevor Sie sich binden. Bereits Absichtserklärungen, Vorverträge oder einzelne Klauseln eines Term Sheets können rechtlich bedeutsam sein. Eine frühe Prüfung schafft Spielraum für die Verhandlung.
Persönliche Beratung
Sie möchten einen Vertrag gestalten, ein Angebot prüfen lassen oder eine Verhandlung vorbereiten? Die Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen präzise zu regeln und rechtlich abzusichern.
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