Rechtsanwältin Dr. Diana White

Geschäftsführerhaftung und Vorstandshaftung

Unternehmerische Entscheidungen verlangen Klarheit und häufig rasches Handeln. Geschäftsführer und Vorstände tragen dabei Verantwortung für die Gesellschaft und müssen persönliche Haftungsrisiken im Blick behalten. Die Kanzlei berät zu den Pflichten der Unternehmensleitung, unterstützt bei der Haftungsvermeidung und übernimmt die anwaltliche Vertretung bei geltend gemachten Ansprüchen.

Risiken frühzeitig erkennen

Unklare Zuständigkeiten, unvollständige Informationen oder unzureichend dokumentierte Entscheidungen können Haftungsrisiken begründen. Gemeinsam mit Ihnen werden die Anforderungen an Ihre Funktion, die Organisation des Unternehmens und konkrete Entscheidungssituationen geprüft. Wirtschaftliche Krisen, Interessenkonflikte und Geschäfte mit Gesellschaftern oder nahestehenden Personen verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Entscheidungen sorgfältig vorbereiten

Geschäftsführerverträge, Geschäftsordnungen und eine nachvollziehbare Verteilung der Zuständigkeiten schaffen die Grundlage verantwortlicher Unternehmensführung. Die Kanzlei unterstützt bei der Dokumentation wesentlicher Entscheidungen, angemessenen Kontroll- und Berichtsabläufen, Corporate Compliance und der rechtlichen Prüfung des D&O-Versicherungsschutzes.

Haftungsansprüche prüfen und abwehren

Bei einem Haftungsvorwurf werden Sachverhalt, Entscheidungsgrundlage und konkrete Verantwortlichkeiten sorgfältig analysiert. Auf dieser Grundlage entwickelt die Kanzlei mit Ihnen eine Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche. Im Detail wird besprochen, ob eine Wirtschaftsmediation eine interessengerechte Verständigung ermöglichen kann oder ob ein gerichtliches Verfahren vorzuziehen ist. Die Schwere des Vorwurfs, Beweislage, Dringlichkeit, Kosten und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und Reputation fließen in diese Abwägung ein. Die anwaltliche Vertretung richtet sich nach dem jeweiligen Mandat und der Interessenlage.

Bedeutet ein wirtschaftlicher Misserfolg automatisch persönliche Haftung?

Nein. Ein wirtschaftlich nachteiliger Ausgang allein begründet noch keine persönliche Haftung. Entscheidend sind die jeweils anwendbaren Pflichten und Haftungsvoraussetzungen. Bei unternehmerischen Entscheidungen kommt es insbesondere auch auf die Informationsgrundlage und die Ausrichtung am Wohl der Gesellschaft an.

Persönliche Beratung

Sie müssen eine anspruchsvolle Entscheidung treffen oder sehen sich einem persönlichen Haftungsvorwurf ausgesetzt? Die Kanzlei prüft Ihre Situation und bespricht mit Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsoptionen.

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